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MyBox AGB
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es wird in unseren Lagergebäuden der Firma MyBox die gebuchte Lagerraumgröße vermietet. Unsere Lagerboxen sind alarmgesichert und als eigener abgeschlossener Raum zu verstehen. Weitere Details entnehmen Sie bitte Ihrem Verkaufsauftrag
Die Anmietung dient als Lager. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ausschließlich zu diesem Zweck zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache nur so zu nutzen, dass hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren für Rechtsgüter des Vermieters der Dritte entstehen können. Es ist nicht gestattet, feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, Wasser gefährdende oder übel riechende Stoffe zu lagern.
Ein Lagerverbot gilt weiterhin für Güter, verderbliches, verfaulend, welche Ungeziefer anlocken können sowie für lebende Tiere und Pflanzen. Die – auch vorübergehende – Nutzung der Mietsache zum Aufenthalt von Personen ist nicht gestattet.
Der Mieter zahlt dem Vermieter für jeweils 4 Kalenderwochen im Voraus. Weitere Details entnehmen Sie bitte Ihrem Verkaufsauftrag.
1. Die erste Miete ist bei Abschluss des Mietvertrages fällig.
2. Die weiteren Mieten sind je Abrechnungszeitraum (jeweils 4 Kalenderwochen) im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Abrechnungszeitraumes fällig. Der Vermieter erhält vom Mieter widerruflich eine Einzugsermächtigung. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und für die 2. Mahnung eine Gebühr von 5,00€ und für die 3. Mahnung eine Gebühr in Höhe von 5,00€ zu erheben. Sollte der Bankeinzug zurückbelastet werden, trägt der Mieter die dadurch verursachten Bankspesen der einziehenden Bank. Hierfür wird eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 15,00€ fällig.
3. Befindet sich der Mieter in Verzug, so sind Zahlungen, sofern der Mieter sie nicht anders bestimmt, zunächst auf etwaige Kosten, dann auf die Zinsen, sodann auf die Kaution und zuletzt auf die Hauptschuld, und zwar zunächst auf die ältere Schuld, anzurechnen.
1. Der Vermieter erhält bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietsicherheit in Höhe von einer 4 Wochenmiete, sofern dies vom Vermieter gefordert wird.
2. Eine Verzinsung der Mietsicherheit erfolgt nicht. Die Verrechnung der Mietsicherheit mit der letzten Miete erfolgt nicht.
3. Nach der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache, welche durch eine Besichtigung mit dem MyBox Personal durchgeführt werden muss, hat der Vermieter die Kaution dem Mieter auf ein von ihm anzugebendes Konto umgehend zu überweisen bzw. auszuzahlen. Hierzu hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, dass er die Mietfläche geräumt hat. Der endgültige Auszug ist durch die übermittelte Auszugsrechnung und die damit verbundene Quittung vollzogen.
1. Schadensersatzansprüche des Mieters, gleich welcher Art, sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
2. Für leichte Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, haftet der Vermieter nur, wenn dadurch eine ihm obliegende Kardinalpflicht nachhaltig verletzt wird. Eine Kardinalpflicht ist eine Vermieterpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung des Vermieters auf den typischerweise entstehenden vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden beschränkt. Sonstige Haftungsbeschränkungen des Vermieters bleiben unberührt.
3. Nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1. und 2. ist eine Haftung des Vermieters ebenfalls ausgeschlossen für Schäden durch Feuer, Rauch, Ruß, Schnee, Wasser, Schlamm und allmähliche Einwirkung durch Feuchtigkeit, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung der Mietsache entstanden sind und der Vermieter es trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung des Mieters unterlassen hat, innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beseitigen. Die weitergehende Haftung des Vermieters, gemäß §536aBGB, wegen anfänglicher Mängel, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung des Vermieters wegen Arglist, gemäß § 536d BGB bleibt unberührt.
4. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des Lagergebäudes sowie sämtlicher zum Lagergebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen, die der Mieter, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter, seine Untermieter oder sonstige Personen verursachen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache oder dem Lagergebäude in Berührung kommen.
5. Störungen des Mietgebrauchs durch andere Mieter oder sonstige Dritte (z.B. durch Verkehrsumleitungen, Ausgrabungen, Straßensperrungen, Geräusch- oder Geruchs- oder Staubbelästigungen oder ähnlichem) begründen unabhängig vom Ausmaß keinen Fehler der Mietsache, soweit sie nicht vom Vermieter auf Grund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten sind. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, auf die Beseitigung ihm bekannter Störungen hinzuwirken.
1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Lagergebäudes oder der Mietsache oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Das gilt auf für Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die zwar nicht notwendig, aber doch zweckmäßig sind, insbesondere der Modernisierung und/oder besseren Ausnutzung des Lagergebäudes oder der Einsparung von Energien dienen, wenn Sie den Mieter nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei Wertverbesserungs- oder Energiesparmaßnahmen benachrichtigt der Vermieter den Mieter einen Monat vor Beginn der Maßnahme über deren Beginn und voraussichtliche Dauer. Soweit erforderlich, muss der Mieter bei der Durchführung dieser Arbeiten mitwirken, z.B. durch vorrübergehende Umräumung seiner gelagerten Gegenstände usw. Verletzt der Mieter diese Pflichten, so haftet er dem Vermieter für etwaige entstehende Mehrkosten. Der Vermieter ist verpflichtet,die Arbeiten zügig durchführen zu lassen.
2. Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, kann er nur dann die Miete mindern, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, aufrechnen oder Schadensersatz verlangen, wenn es sich um Arbeiten handelt, die den Gebrauch der Mietsache oder deren Ersatzräume zu dem vereinbarten Zweck ganz ausschließen oder wesentlich beeinträchtigen.
1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache in dem Zustand (besenrein und fleckenfrei) zurückzugeben. Der Mieter hat insbesondere alle
eingebrachten Sachen zu entfernen und etwaige notwendige Schönheitsreparaturen sowie Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen,
soweit es sich um Schäden innerhalb der Mieträume, die aus dem
Risikobereich des Mieters stammen, handelt.
2. Sofern der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisse gemäß §3.4 oder auf sonstige Weise die Mietsache ganz oder teilweise nicht räumt, ist der Vermieter berechtigt den Mieter zur vollständigen Räumung eine Frist von 4 Wochen, unter Hinweis auf die Folgen des fruchtlosen Fristablaufs, zu setzen. (1. Aufforderung) Danach kann der Vermieter die zurückgelassenen Sachen auf Kosten und Risiko des Mieters anderweitig Einlagern lassen. Kommt der Mieter nach Ablauf der ersten Aufforderung und danach nochmals erklärter Aufforderung des Vermieters zur Abholung der Sachen unter einer Fristsetzung von mindestens 3 Monaten und Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs (2. Aufforderung) nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die zurückgelassenen Sachen auf Kosten des Mieters zu entsorgen, es sei denn, der Mieter hat die Abholung nicht schuldhaft unterlassen.
3. Hat der Vermieter Gegenstände gemäß §3.4 zur Verwertung seines Vermieterpfandrechtes in Besitz genommen, erfolgt die Lagerung der Gegenstände auf Kosten des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, nach Geltendmachung seines Vermieterpfandrechtes von der Verwertung einzelner oder aller vom Vermieterpfandrecht erfassten Sachen Abstand zu nehmen und statt dessen die Einlagerung und Entsorgung gemäß §10.2 vorzunehmen,
indem er den Mieter im Rahmen der Aufforderung zur Abholung der zurückgelassenen Gegenstände
(1. Aufforderung gemäß §10.2) von der Abstandnahme vom Vermieterpfandrecht unterrichtet.
Die Temperatur im Mietgegenstand ist stets über 0° C. Eine Kühlung findet nicht statt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt bleiben. Vielmehr soll an
Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame treten, die dem ursprünglichen Parteiwillen
in wirtschaftlicher Hinsicht weitestgehend entspricht. Dasselbe soll gelten, wenn eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.
1. Der Vermieter hat für die Lagerfläche MyBox Bochum eine Warenversicherung abgeschlossen.
Die Versicherungssumme beträgt für 3.000.000€ für die gesamte Lagerfläche MyBox. Die Mindestversicherungssumme beträgt 2000€ je Quadratmeter bei vollständiger Schädigung
der Lagerfläche von MyBox. Bei Teilschädigungen der Lagerfläche kann die Versicherungssumme entsprechend höher sein.
2. Versicherte Gefahren sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Sprinkleranlage. Als Versicherer fungiert die Rieck Assecuradeur GmbH Hamburg.
Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers.
1. Im gesamten Lagergebäude herrscht aus Sicherheitsgründen Rauchverbot In der Mietsache,
dem Lagergebäude sowie auf dem gesamten Grundstück dürfen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Container, Anlagenteile oder sonstige Gegenstände nicht gereinigt, gewaschen, gewartet oder mit Betriebsstoffen versorgt werden. Wasser gefährdende Stoffe oder Stoffe oder Gegenstände, die mit Wasser gefährdenden Stoffen verunreinigt oder behaftetet sind, dürfen nicht gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden; eingeschlossen ist auch das kurzzeitige Abstellen, Ablegen,
Aufbewahren oder Zwischenlagern solcher Stoffe oder Gegenstände. Der Zutritt zur Mietsache
besteht nur während der Öffnungszeiten des Lagergebäudes. Der Vermieter behält sich vor,
neben den allgemeinen Öffnungszeiten auch lagerraumspezifische Öffnungszeiten festzulegen.
Die Öffnungszeiten können mit einer Frist von 4 Wochen, Bekanntmachung durch Aushang im Eingang, jederzeit geändert werden.
2. Ein- oder auszulagernde Gegenstände dürfen nur getragen werden oder mit den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Transporthilfen transportiert werden. Die zur Verfügung gestellten Transportmittel. Textile Gegenstände wie Teppiche, Matratzen, Kleidung oder Sofas aus Soff müssen ordnungsgemäß verpackt eingelagert werden. Sollten auf Grund von unsachgemäßen Einlagerung Gegenstände Schaden nehmen, übernehmen wir keine Haftung. Des Weiteren macht sich bei Unsachgemäßen einlagern der Mieter Schadensersatzpflichtig gegenüber anderen Mieter. Wir beziehen uns hier insbesondere auf Befall von Ungeziefer im Lagerraum.
sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch an den vorgesehenen Platz zurückzustellen. 3. Anfallendes Verpackungsmaterial ist durch den Mieter zu entsorgen.
Gilt nur für Verträge, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, MyBox GMBH, Harpener Feld 34 44805 Bochum, oder unter 0800 234 55 44, kuendigungen@mybox.eu mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An:
MyBox GmbH
Harpener Feld 34,
kuendigungen@mybox.eu
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen